Hallen- und Betriebsordnung

Zur Anlage gehören:

            - die Reithallen mit den entsprechenden Nebenräumen
            - der Springplatz
            - die Dressurplätze
            - die Parkplätze

-  Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.

-  Eltern haften für ihre Kinder.

-  Die Reitanlagen sind grundsätzlich ( ansonsten Absprachen mit dem Vorstand ) nur von         Mitgliedern des Reit- und Fahrverein Wilhelminenhof Ladelund e.V. zu nutzen.

-  Es herrscht Helmpflicht auf der gesamten Reitanlage.

-  Das Auf- und Absatteln der Pferde darf nicht in der Reitbahn erfolgen.

-  Nach dem Reiten sind in beiden Hallen und auf allen Plätzen die Pferdeäpfel einzusammeln  und in die dafür vorgesehenen Schiebkarren zu entsorgen.

-  Unterrichtsstunden haben Vorrang vor freiem Reiten.

-  Befinden sich unerfahrene Reiter / Pferde in der Reithalle wird auf Wunsch auf einer Hand geritten.
   Der erfahrenste Reiter übernimmt dann das Kommando für den Handwechsel.

-  Wer die Anlage als letztes verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass das Licht ausgeschaltet und die Türen geschlossen sind.

-  Beim freien Reiten sind nur zwei Reihen Licht einzuschalten.

-  Der Parkplatz ist nach dem Verladen sauber zu verlassen.

-  Longieren, Freispringen und Freilaufen der Pferde ist nur in der kleinen Halle erlaubt.

-  Hunde sind auf der Anlage und im Wald an der Leine zu führen.

-  Während der Einzelunterrichtsstunden dürfen drei Reiter parallel die Halle nutzen.

-  Für Schäden an den Hindernissen / Auflagen kommt der betreffende Reiter / Pferdebesitzer auf.
   Schäden sind umgehend beim Vereinsvorstand zu melden.

-  Die Aufenthaltsräume und Toiletten sind nach der Nutzung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
   Benutztes Geschirr ist abzuwaschen und zurückzustellen. 

Betreten der Reitanlage nur mit gültiger Haftpflichtversicherung für Pferd und Reiter erlaubt.

 

Bitte bedenkt, dass wir alle für die Erhaltung der Reitanlage und die Sicherheit von Pferd und Reiter verantwortlich sind.